RECHTSVERTRETUNG
GUT VERTRETEN
Wirtschaftsrecht / Vertragsrecht
Zu unseren Mandanten gehören freiberufliche und gewerbetreibende Mittelständler sowie Immobilienunternehmen. Wir lösen Ihre wirtschaftsrechtliche Probleme – sowohl vor Gericht als auch in Vertragsverhandlungen.
WIRTSCHAFTSRECHT / VERTRAGSRECHT
Zu unseren Mandanten gehören freiberufliche und gewerbetreibende Mittelständler sowie Immobilienunternehmen. Wir lösen Ihre wirtschaftsrechtliche Probleme – sowohl vor Gericht als auch in Vertragsverhandlungen.
Steuerrecht
Hinter jeder wirtschaftlichen Gestaltung steht die Koordinierung mit dem Steuerrecht, damit das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreicht werden kann.
STEUERRECHT
Hinter jeder wirtschaftlichen Gestaltung steht die Koordinierung mit dem Steuerrecht, damit das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreicht werden kann.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wohneigentumsrecht ist Teil des Immobilienrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungs- bzw. Hauseigentümern untereinander. Mit diesem Rechtsgebiet wurde die Grundlage geschaffen, Eigentum an Wohnungen oder Hausteilen auch abgekoppelt vom Grundstück zu erwerben, das juristisch gesehen untrennbar mit der Immobilie verbunden ist.
Wir beraten unsere Mandanten aus Hausverwaltungen, Unternehmen der Immobilienwirtschaft sowie Privatpersonen in allen Fragen des Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrechts – persönlich, kompetent und vertrauensvoll.
MIET- UND
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Das Mietrecht als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Der Gesetzgeber hat hierbei besondere Klauseln zum Schutz der Mieter erlassen, da es sich bei einer Wohnung um den zentralen Lebensmittelpunkt handelt. Entsprechend anders sind die Beziehungen bei Gewerbemieten geregelt.
Wohneigentumsrecht ist Teil des Immobilienrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungs- bzw. Hauseigentümern untereinander. Mit diesem Rechtsgebiet wurde die Grundlage geschaffen, Eigentum an Wohnungen oder Hausteilen auch abgekoppelt vom Grundstück zu erwerben, das juristisch gesehen untrennbar mit der Immobilie verbunden ist.
Wir beraten unsere Mandanten aus Hausverwaltungen, Unternehmen der Immobilienwirtschaft sowie Privatpersonen in allen Fragen des Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrechts – persönlich, kompetent und vertrauensvoll.
Erbrecht
Wir leisten erbrechtliche Beratung von Mandaten in der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung, von Erben und Pflichtteilsberechtigten, von Testamentsvollstreckern sowie von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen.
ERBRECHT
Wir leisten erbrechtliche Beratung von Mandaten in der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung, von Erben und Pflichtteilsberechtigten, von Testamentsvollstreckern sowie von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen.
MEDIZINRECHT
Unsere Mandanten aus Patienten, Ärzten und medizinischen Einrichtungen können sich bei diesem komplexen Themenfeld profitieren von unserem umfassenden Erfahrungsschatz.
MEDIZINRECHT
Unsere Mandanten aus Patienten, Ärzten und medizinischen Einrichtungen können sich bei diesem komplexen Themenfeld profitieren von unserem umfassenden Erfahrungsschatz.
Zwangsvollstreckungsrecht
Durch langjährige Erfahrung unterstützen wir unsere Mandanten optimal bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie bei der Vermeidung bzw. Abwicklung von Zwangsvollstreckungen.
ZWANGSVOLL-
STRECKUNGSRECHT
Im Zwangsvollstreckungsrecht ist die Inanspruchnahme staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche geregelt. Dies betrifft das Verhältnis von Gläubigern und Schuldner und bedarf eines vollstreckbaren Titels. Die Vollstreckung erfolgt auf Basis des Gewaltmonopols des Staates ausschließlich durch staatliche Vollstreckungsorgane.
Durch langjährige Erfahrung unterstützen wir unsere Mandanten optimal bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie bei der Vermeidung bzw. Abwicklung von Zwangsvollstreckungen.
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